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Hinweise zu Umbauten am Elektroroller

  1. Auf Grund von Anfragen möchten wir grundsätzlich betonen: Für den Elektroroller
    CHARLY sind keine "Tuningsätze" erhältlich.
    In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass eine Erhöhung der
    Geschwindigkeit von Charly durch technische Umbauten das Erlöschen der
    Betriebserlaubnis bzw. Straßenverkehrszulassung (ABE) zur Folge hat. Es
    müsste nach Erlöschen der ABE eine neue Prüfung erfolgen, um vom TÜV neu
    zugelassen zu werden. Dies steht bei einer Privatperson in keinem Verhältnis
    zum Ergebnis, da ein neues Gutachten erstellt werden muss und dadurch
    erhebliche Kosten entstehen.
    Unsere Erfahrung mit dem CHARLY, der auf Teststrecken mit einer
    Höchstgeschwindigkeit von 30 - 35 km/h fuhr (Berg ab und Rückenwind),
    zeigte, dass auf Dauer solche Geschwindigkeiten für den Fahrzeugführer zu
    belastend und anstrengend sind.
    Die Unfallgefahr ist bei schlechten Straßenverhältnissen zu groß und damit
    ist der Spaß schnell getrübt. Der Elektroroller CHARLY ist, so wie er ist,
    optimal auf seine Leistung, den Fahrzeugführer und die damit verbundenen
    Zulassungsbedingungen abgestimmt, um dem Benutzer viel Spaß und Freude zu
    bereiten.
    Fazit: Eine neue ABE mit einer höheren Geschwindigkeit wird durch den TÜV
    aller Voraussicht nach abgelehnt!

    Angaben ohne Gewähr!
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