| Hinweise zu Umbauten am Elektroroller | - Auf Grund von Anfragen möchten wir grundsätzlich betonen: Für den Elektroroller
CHARLY sind keine "Tuningsätze" erhältlich. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass eine Erhöhung der Geschwindigkeit von Charly durch technische Umbauten das Erlöschen der
Betriebserlaubnis bzw. Straßenverkehrszulassung (ABE) zur Folge hat. Es müsste nach Erlöschen der ABE eine neue Prüfung erfolgen, um vom TÜV neu zugelassen zu werden. Dies steht bei einer Privatperson in keinem Verhältnis zum Ergebnis, da ein neues Gutachten erstellt werden muss und dadurch erhebliche Kosten entstehen. Unsere Erfahrung mit dem CHARLY, der auf Teststrecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 - 35 km/h fuhr (Berg ab und Rückenwind),
zeigte, dass auf Dauer solche Geschwindigkeiten für den Fahrzeugführer zu belastend und anstrengend sind. Die Unfallgefahr ist bei schlechten Straßenverhältnissen zu groß und damit ist der Spaß schnell getrübt. Der Elektroroller CHARLY ist, so wie er ist, optimal auf seine Leistung, den Fahrzeugführer und die damit verbundenen Zulassungsbedingungen abgestimmt, um dem Benutzer viel Spaß und Freude zu bereiten.
Fazit: Eine neue ABE mit einer höheren Geschwindigkeit wird durch den TÜV aller Voraussicht nach abgelehnt!
Angaben ohne Gewähr!
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