Kann der Elektroroller “Charly” auf Fahrradwegen benutzt werden?
„Charly“ muss im öffentlichen Straßenverkehr wie ein Kraftfahrzeug geführt werden. Die Nutzung
auf Radwegen (Verkehrszeichen 237) ist nur zulässig, wenn das Zusatzschild „Mofa“ vorhanden ist, welches sich unmittelbar unter dem Verkehrszeichen 237 befindet. |